Fremde Marke als Adword-Keyword zulässig

Dienstag, 9. August 2011

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (Az. I RZ 125/07) die Nutzung fremder Markennamen als Keywords in Adword-Anzeigen unter gewissen Umständen für zulässig erklärt. Wenn die fremde Marke nur als Keyword verwendet wird und weder in der Anzeige noch in der beworbenen Domain auftaucht, liege kein Verstoß gegen das Markenrecht vor.


Es handele sich zwar grundsätzlich um die Nutzung eines fremden Markenzeichens. Da das Markenzeichen in der Anzeige und der beworbenen Domain jedoch nicht angezeigt wurde, sei für normale Internetnutzer laut Urteilsbegründung nicht der Eindruck entstanden, dass das werbende Unternehmen und der Markeninhaber in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stünden. Somit liege auch keine Beeinträchtigung infolge der Markennutzung vor.

Auch die Tatsache, dass der Werbetext von den Suchergebnissen getrennt in einem als „Anzeigen“ markierten Bereich erscheine, führe dazu, dass ein normaler Internetnutzer nicht zwangsläufig eine Verbindung zwischen dem Suchbegriff und der Anzeige herstelle.

Grundsätzlich anders verhalte sich die Verwendung eines fremden Markennamens im Rahmen von Website-Metatags durch Wettbewerber. Metatags können das Suchergebnis beeinflussen und dafür sorgen, dass Webseiten mit diesen Metatags in den Ergebnislisten eines Suchbegriffes erscheinen. Für einen normalen Internetnutzer sei es in diesem Fall nicht hinreichend deutlich, in welchem Verhältnis der Verwender eines Metatags zum Markeninhaber steht.

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