Google Analytics ist jetzt datenschutzkonform

Montag, 19. September 2011

Nach jahrelanger Unsicherheit für Websitebetreiber ist die Nutzung von Google Analytics unter bestimmten Voraussetzungen datenschutzkonform. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Hamburgs oberstem Datenschützer Johannes Caspar und Google konnte eine entsprechende Einigung erzielt werden. Dabei müssen einige Punkte beachtet werden:

  1. Website Besucher müssen über die Nutzung von Google Analytics informiert werden.
  2. Website Besucher müssen die Möglichkeit haben, der Erfassung ihrer Nutzerdaten zu widersprechen. Google bietet dazu ein entsprechendes Add-On an, das sich jeder Internetnutzer individuell im Browser installieren kann. 
  3. Websitebetreiber müssen in dem auf der jeweiligen Website implementierten Google Analytics Code die sogenannte "IP-Masken-Funktion" aktivieren. 
  4. Websitebetreiber müssen mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (PDF) nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abschließen.
Google geht auf die deutschen Forderungen ein, vermutlich um eine längere Auseinandersetzung oder gar andere Maßnahmen zu vermeiden. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die Nutzungsbestimmungen nach eigener Einschätzung auch vor den Änderungen nicht gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht verstoßen habe. Nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Caspar ist mit diesen Änderungen nicht Google für den Datenschutz verantwortlich, sondern jeder Websitebetreiber, der Google Analytics einsetzt.

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